In diesem Bereich bieten wir wichtige Informationen für unsere Interessenten und Abgeber.
Mit 1. Dezember 2012 wurde das neue Energieausweisvorlagegesetz (EAVG 2012) eingeführt. Damit sind vorallem Haftungsbestimmungen bei Nichtvorlage eines Energieausweises gesetzlich geregelt:
Die Spekulationsfrist von grundsätzlich zehn Jahren ("Spekulationssteuer") wurde abgeschafft. Daher unterliegen seit 1. April 2012 sämtliche Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken der Einkommensteuerpflicht:
Das Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-RL wurde erst wenige Tage vor dem Inkrafttreten (13.6.2014) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl I Nr. 33/2014). Dieses betrifft auch die Dienstleistung des Immobilienmaklers: